Frequently Asked Questions

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Aspirin® FAQs

    Der Wirkstoff von Aspirin® ist die Acetylsalicylsäure. Der Wirkmechanismus von Acetylsalicylsäure ist hervorragend dokumentiert und beschrieben. Man weiß heute vor allem, dass Acetylsalicylsäure die körpereigene Bildung von schmerz-, fieber- und entzündungsauslösenden Prostaglandinen unterbindet. Die Folge: Die Schmerzen lassen nach, Fieber wird gesenkt und Entzündungen werden gelindert.

    Acetylsalicylsäure hemmt die Bildung von Thromboxan A2.Das ist ein körpereigener Botenstoff, der für das Zusammenklumpen der Blutplättchen (Thrombozyten) verantwortlich ist. Acetylsalicylsäure hat also einen „blutverdünnenden“ Effekt und kann in niedrigen Dosierungen zur vorbeugenden Behandlung von erneuten Herzinfarkten und Schlaganfällen eingesetzt werden.

    Ja, zur Blutverdünnung sind niedrige, tägliche Dosierungen von Acetylsalicylsäure (ca. 100 mg) ausreichend. Zur Therapie von akuten Schmerzen ist eine Einzeldosis von 500-1000 mg Acetylsalicylsäure erforderlich. Diese Dosierung wirkt weder verstärkend noch abschwächend auf die „blutverdünnenden“ Eigenschaften der niedrig dosierten Acetylsalicylsäure-Gabe.

    Der Wirkstoff von Aspirin®, die Acetylsalicylsäure, wurde 1897 von einem jungen Chemiker der Firma Bayer, Dr. Felix Hoffmann, und seinem Team erstmals in chemisch reiner und damit haltbarer Form hergestellt. Zwei Jahre später wurde Acetylsalicylsäure unter der Marke Aspirin® in Deutschland auf den Markt gebracht.

    Der Buchstabe "A" steht für Acetyl, also den Essigsäurerest in dem Molekül Acetylsalicylsäure, dem Wirkstoff von Aspirin®. Die Silbe "spir" stammt von der Pflanze Spirea ulmaria, die Salicylsäure bzw. eine Zuckerverbindung der Salicylsäure, das Salicin, enthält. Salicylsäure ist das Ausgangsprodukt für die Herstellung von Acetylsalicylsäure. Die Endung "in" war zum Zeitpunkt der Erstsynthese von Acetylsalicylsäure (1897 durch Felix Hoffmann) eine gängige Endung für Schmerzmittel.

    Während der ersten sechs Monate der Schwangerschaft und bei Kinderwunsch dürfen Sie Aspirin® nur nach Rücksprache mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt einnehmen. In den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft (nach 24 Wochen) dürfen Sie Aspirin® nicht einnehmen, da es ernsthafte Schäden für Sie und Ihr ungeborenes Kind verursachen kann.

    Wenn Sie dieses Arzneimittel während einer Schwangerschaft eingenommen haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

    Während der Anwendung von Aspirin® wird das Stillen nicht empfohlen, da Acetylsalicylsäure in die Muttermilch übergeht.